Klimagesetz Jetzt - Argumente - Schweizer Wirtschaft für das Klimagesetz

Darum geht’s

Das Klimagesetz heisst mit vollem Namen Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG). Es wurde am 30. September 2022 als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative mit 38:4 Stimmen im Stände– und 139:51 Stimmen im Nationalrat vom Parlament beschlossen. Weil die SVP das Referendum ergriffen hat, kommt es am 18. Juni 2023 zu einer Volksabstimmung.

Netto null bis 2050 – aber mit Verstand

  • Die Treibhausgas-Emissionen der Schweiz müssen spätestens 2050 netto null erreichen. Zwischenziele sorgen für mehr Planbarkeit.
  • CO2-Kompensationen im Ausland sowie Negativemissionen dürfen, wo nicht anders möglich, an die Zielerreichung angerechnet werden.
  • Um die verbleibenden Emissionen mit Negativemissionen ausgleichen zu können, braucht es Möglichkeiten, CO2 für immer zu deponieren (so genannte Senken). Bund und Kantone sorgen dafür, dass solche Senken im In- und Ausland im nötigen Umfang bereitstehen.

Unterstützungsgelder für Innovation und neuartige Technologien

  • Unternehmen oder Branchen, die bis 2029 Fahrpläne zur Erreichung des Netto-Null-Zieles ausarbeiten, werden vom Bund fachlich unterstützt.
  • Darüber hinaus können sie vom Programm zur Förderung neuartiger Technologien und Prozesse und von der Risikoabsicherung für Infrastrukturen profitieren. Dafür stellt der Bund über sechs Jahre je 200 Millionen Franken pro Jahr bereit.
  • Die Absicherung von Infrastrukturrisiken zielt insbesondere auf den Aufbau einer Infrastruktur für den Transport von CO2 sowie von Wärmenetzen.

Energiesicherheit dank dem Impulsprogramm Heizungsersatz und Energieeffizienz

  • Der Bund fördert über 10 Jahre den Ersatz fossiler Heizungen sowie elektrischer Widerstandsheizungen durch erneuerbare Heizsysteme und weitere Effizienzmassnahmen am Gebäude mit je 200 Millionen Franken. Zu ersetzen sind auch elektrische Widerstandsheizungen, weil sie enorme Mengen Strom verbrauchen.
  • Mit den zusätzlichen Fördermitteln können laut der Umweltkommission des Nationalrats pro Jahr rund 10.000 Heizungen zusätzlich ersetzt werden.

Weitere Elemente

  • Bund und Kantone sorgen für die notwendigen Massnahmen zum Schutz vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels.
  • Der Bund kann mit den Finanzbranchen Vereinbarungen zur klimaverträglichen Ausrichtung des Finanzmarkts abschliessen.
  • Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament periodisch neue Vorschläge zur Erreichung der Emissionsziele.